Hausordnung

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Hausordnung

Hausordnung mit Kinderschutzkonzept

  • Alle Kinder haben dieselben Rechte und Pflichten.
  • Wir grüßen einander.
  • Die Gemeinschaft soll durch unser Verhalten unserem Leitbild entsprechend gefördert werden.
  • Ordnung ist im gesamten Schulhaus einzuhalten.
  • Wir achten auf verantwortungsvollen Umgang mit unserer Umwelt.
  • Wir legen Wert auf entsprechende Kleidung.
  • Die Teilnahme am Unterricht, an unverbindlichen Übungen, für die man sich angemeldet hat und an vorgesehenen Schulveranstaltungen ist verpflichtend.
  • Das Fernbleiben vom Unterricht muss sofort schriftlich oder telefonisch vom Erziehungsberechtigten begründet werden.
  • Die Beaufsichtigung der Schülerinnen und Schüler beginnt 15 Minuten vor dem Unterricht. Vorher gibt es für Buskinder eine Gangaufsicht.
  • Die Schule übernimmt keine Haftung für Geld- oder Wertgegenstände.
  • Alle elektronischen Geräte bleiben im Schulgebäude ausgeschaltet in der Schultasche. Bei Zuwiderhandeln wird das Gerät dem Kind abgenommen und ist in der Direktion von den Erziehungsberechtigten abzuholen.
  • Die Schülerinnen und Schüler haben Einrichtungen und Anlagen der Schule und alle zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel schonend zu behandeln. Bei Fahrlässigkeit wird eine Widergutmachung im Sinne der neuen Autorität verlangt.
  • Nach Beendigung des Unterrichts hat der Schüler/ die Schülerin die Schule zu verlassen. Mit dem Verlassen des Schulgebäudes sind die Kinder eigenverantwortlich.
  • Für Gespräche vereinbaren die Erziehungsberechtigten Termine.
  • Um das Selbstbewusstsein und die Selbständigkeit der Schülerinnen und Schüler zu fördern, verabschieden sich die Eltern oder Begleitpersonen von den Kindern beim Schultor!

➢ Zur Sicherheit der Kinder bleibt die Schule während des Unterrichts und der Nachmittagsbetreuung verschlossen.

➢ Muss ein Kind aus berechtigten Gründen früher nach Hause, wird es nur einer erziehungsberechtigten Person oder dessen Vertreter übergeben.

➢ Das Kinderschutzkonzept der Volksschule Ybbs/D. schafft Rahmenbedingungen, in denen das Kindeswohl oberste Priorität hat und Schülerinnen und Schüler bestmöglich vor jeder Art von Gewalt geschützt werden.

➢ Bei beobachteten Formen von Grenzüberschreitung, Übergriffen und Gewalt wird das Kinderschutzteam plus der Klassenlehrerin von der Schulleitung einberufen und mit dem erweiterten Fachstab (Schulärztin, Schulpsychologin, Kinder- und Jugendhilfe) über Strategien zur Widerherstellung des Kindeswohls entschieden.

Die Schulleitung beruft das schulische Kinderschutzteam (Krisenteam) ein.

Es ist zu empfehlen, die/den zuständige/n Schulpsychologin/-psychologen, die Schulärztin/den Schularzt, betroffene Lehrkräfte und fachspezifische Beratungsstellen einzubeziehen. Die Schulleiterin/Der Schulleiter übernimmt im Sinne des Kindeswohls die Verantwortung für die weitere Vorgangsweise mit dem Ziel, gemeinsam die Entscheidung über weitere notwendige Interventionsmaßnahmen abzuwägen.

Dabei sollten folgende Fragen gestellt werden:

  • Wie wird die Situation von allen Informierten eingeschätzt?
  • Welche Informationen werden zusätzlich gebraucht?
    • eigene Wahrnehmungen, Erzählungen Betroffener, Mitteilungen Dritter – soweit für die Erläuterung des Verdachts notwendig,
    • fachliche Schlussfolgerungen, die Verdacht der Kindeswohlgefährdung begründen,
    • Namen und Kontaktdaten der Mitteilungspflichtigen – anonyme Mitteilung ist nicht möglich
  • Welche gesetzlichen Vorschriften müssen beachtet werden?
  • Wie kann das Wohl des Kindes am besten geschützt werden?
  • Welche weiteren Schritte werden geplant (z. B. über den Zeitpunkt der Kontaktaufnahme mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten)?
  • Wie werden diese kommuniziert?