Hausordnung
Hausordnung

Hausordnung mit Kinderschutzkonzept
- Alle Kinder haben dieselben Rechte und Pflichten.
- Wir grüßen einander.
- Die Gemeinschaft soll durch unser Verhalten unserem Leitbild entsprechend gefördert werden.
- Ordnung ist im gesamten Schulhaus einzuhalten.
- Wir achten auf verantwortungsvollen Umgang mit unserer Umwelt.
- Wir legen Wert auf entsprechende Kleidung.
- Die Teilnahme am Unterricht, an unverbindlichen Übungen, für die man sich angemeldet hat und an vorgesehenen Schulveranstaltungen ist verpflichtend.
- Das Fernbleiben vom Unterricht muss sofort schriftlich oder telefonisch vom Erziehungsberechtigten begründet werden.
- Die Beaufsichtigung der Schülerinnen und Schüler beginnt 15 Minuten vor dem Unterricht. Vorher gibt es für Buskinder eine Gangaufsicht.
- Die Schule übernimmt keine Haftung für Geld- oder Wertgegenstände.
- Alle elektronischen Geräte bleiben im Schulgebäude ausgeschaltet in der Schultasche. Bei Zuwiderhandeln wird das Gerät dem Kind abgenommen und ist in der Direktion von den Erziehungsberechtigten abzuholen.
- Die Schülerinnen und Schüler haben Einrichtungen und Anlagen der Schule und alle zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel schonend zu behandeln. Bei Fahrlässigkeit wird eine Widergutmachung im Sinne der neuen Autorität verlangt.
- Nach Beendigung des Unterrichts hat der Schüler/ die Schülerin die Schule zu verlassen. Mit dem Verlassen des Schulgebäudes sind die Kinder eigenverantwortlich.
- Für Gespräche vereinbaren die Erziehungsberechtigten Termine.
- Um das Selbstbewusstsein und die Selbständigkeit der Schülerinnen und Schüler zu fördern, verabschieden sich die Eltern oder Begleitpersonen von den Kindern beim Schultor!
➢ Zur Sicherheit der Kinder bleibt die Schule während des Unterrichts und der Nachmittagsbetreuung verschlossen.
➢ Muss ein Kind aus berechtigten Gründen früher nach Hause, wird es nur einer erziehungsberechtigten Person oder dessen Vertreter übergeben.
➢ Das Kinderschutzkonzept der Volksschule Ybbs/D. schafft Rahmenbedingungen, in denen das Kindeswohl oberste Priorität hat und Schülerinnen und Schüler bestmöglich vor jeder Art von Gewalt geschützt werden.
➢ Bei beobachteten Formen von Grenzüberschreitung, Übergriffen und Gewalt wird das Kinderschutzteam plus der Klassenlehrerin von der Schulleitung einberufen und mit dem erweiterten Fachstab (Schulärztin, Schulpsychologin, Kinder- und Jugendhilfe) über Strategien zur Widerherstellung des Kindeswohls entschieden.
Die Schulleitung beruft das schulische Kinderschutzteam (Krisenteam) ein.
Es ist zu empfehlen, die/den zuständige/n Schulpsychologin/-psychologen, die Schulärztin/den Schularzt, betroffene Lehrkräfte und fachspezifische Beratungsstellen einzubeziehen. Die Schulleiterin/Der Schulleiter übernimmt im Sinne des Kindeswohls die Verantwortung für die weitere Vorgangsweise mit dem Ziel, gemeinsam die Entscheidung über weitere notwendige Interventionsmaßnahmen abzuwägen.
Dabei sollten folgende Fragen gestellt werden:
- Wie wird die Situation von allen Informierten eingeschätzt?
- Welche Informationen werden zusätzlich gebraucht?
- eigene Wahrnehmungen, Erzählungen Betroffener, Mitteilungen Dritter – soweit für die Erläuterung des Verdachts notwendig,
- fachliche Schlussfolgerungen, die Verdacht der Kindeswohlgefährdung begründen,
- Namen und Kontaktdaten der Mitteilungspflichtigen – anonyme Mitteilung ist nicht möglich
- Welche gesetzlichen Vorschriften müssen beachtet werden?
- Wie kann das Wohl des Kindes am besten geschützt werden?
- Welche weiteren Schritte werden geplant (z. B. über den Zeitpunkt der Kontaktaufnahme mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten)?
- Wie werden diese kommuniziert?