Hygienekonzept VS Ybbs
COVID-19 Hygiene- und Präventionskonzept für den gesamten Schulbetrieb an der Volksschule Ybbs an der Donau laut Erlass der BMBWF GZ 2021-0.559.836
- In den ersten 3 Schulwochen (=Sicherheitsphase) werden alle Schüler*innen 3mal wöchentlich getestet:
Montag- Antigentest („Nasenbohrer“-Test)
Dienstag- PCR Test mit Mundspülung
Freitag- Antigentest
- In der Sicherheitsphase tragen alle Personen außerhalb der Unterrichts- und Gruppenräumen einen Mund- Nasenschutz
- Nach dieser Sicherheitsphase erfolgen je nach Risikolage entsprechende Maßnahmen über die zeitnah informiert wird. Einen Überblick finden Sie auf unserer Homepage und im Schaukasten vor der Volksschule.
- Lüftungskonzept: alle 20 Minuten wird Stoß- bzw. Querlüften
- beim Betreten des Schulhauses werden die Hände desinfiziert, während des Unterrichtstages werden die Hände mehrmals nach Bedarf gründlich mit Seife gewaschen.
- Regelungen zur Steuerung von Personenströmen: Eintreffen der Schüler*innen vor Schulbeginn findet zeitversetzt statt, Pausenkonzept: Pause in der Klasse bzw. alternierend darf immer eine Klasse pro Stockwerk den Gang, die Aula bzw. den Schulhof benützen, Markierungen beim Betreten des Schulhauses und vor dem Buffett
- die Schulbuffetbetreiberin hält sich an die akkordierten Präventions- und Hygienemaßnahmen (3G Regel, MNS)
- Reinigungskonzept: regelmäßiges Desinfizieren der Türschnallen, Geländer, Schülertische und Toilettenanlagen
o die Erreichbarkeit im Krisenfall: Leitung und Covid-19 Beauftragte
- Alle sich im Schulgebäude befindlichen Personen kennen die Hygiene- und Präventions-maßnahmen.
- Auf die Einhaltung der allgemeinen Hygiene- und Präventionsmaßnahmen im Rahmen der jeweils geltenden rechtlichen Bestimmung im Schulgebäude wird geachtet.
- Dokumentation für die Nachverfolgung von Kontaktpersonen ist vorhanden und umfasst:
aktuelle E-Mail-Adressen und Telefonnummern von allen Schülerinnen und Schülern und/oder deren Eltern oder Erziehungsberechtigten sowie des Lehr- und Verwaltungspersonals
- Risikobeurteilung anhand einer Risikoanalyse erfolgt vor der Durchführung von Schulver-anstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen.
- Alle „schulfremden“ Personen (als „schulfremd“ gelten alle Personen ausgenommen: Schüler/innen sowie Lehr- und Verwaltungspersonal inkl. Freizeitpädagog/inn/en psychosoziales und unterstützendes Personal) haben beim Betreten des Schulgebäudes ein Getestet-, Geimpft- bzw. Genesen- Zertifikat vorzuweisen und einen MNS zu tragen.